Beratung deutscher und europäischer Unternehmen der Explosivstoff- und pyrotechnischen Industrie, welche alle Fragen umfaßt, die bei dem Umgang mit explosiven Stoffen auftreten können, wie zum Beispiel:
- Beratung bei der Planung und Gestaltung von genehmigungspflichtigen Anlagen
- Durchführung von Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und Sprengstoffgesetz (SprengG)
- Beratung und Durchführung von Zulassungs- und Genehmigungsverfahren, z.B. bei der BAM
- Beratung und Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden und Gerichten, z.B. bei Streitfragen rund um Erlaubnis, Befähigungsschein, Waffenhandelserlaubnis oder Waffenbesitzkarte, Untersagung von Feuerwerken
- Beratung bei Ereignis- und Schadensfällen
|